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Bürgerinformation SEPA - Umstellung

Amt Lenzen-Elbtalaue, den 03. 07. 2013

Bürgerinformation

 

SEPA - Umstellung – nationaler Zahlungsverkehr auf einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr

 

Im Zusammenhang mit der Vollendung des Binnenmarktes innerhalb der Europäischen Union soll auch der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA verwirklicht werden. Das bedeutet, dass eine einheitliche europäische Zahlungslandschaft für Euro-Zahlungen entsteht, die 32 SEPA-Länder umfasst (27 EU-Mitgliedstaaten, 3 EWR-Staaten sowie weitere Staaten und Gebiete). Bisher waren in den Ländern unterschiedliche nationale Verfahren im Einsatz, die nun innerhalb der EU mit SEPA vereinheitlicht werden.

 

Verbraucher und Firmenkunden als Kunden der Banken und Sparkassen können dann auf Zahlungsinstrumente zurückgreifen, die europaweit zu vergleichbaren Bedingungen zur Verfügung stehen; bei Überweisungen, Lastschriften oder Kartenzahlungen gibt es dann keine Unterschiede mehr zwischen Zahlungen in Euro im Inland oder in andere europäische Staaten.

 

Grundlage dafür ist der 30.03.12 – gemeinsamer Rechtsrahmen – Verordnung des europäischen Parlaments EU-Verordnung Nr. 260/2012 des europäischen Parlaments und des Rates vom

14. März 2012. Die Umsetzung ist verpflichtend und muss bis zum 01. Februar 2014 abgeschlossen sein.

 

Was ändert sich mit der Einführung des SEPA Zahlungsverkehrs?

 

Die für Sie wichtigste Änderung ist, dass anstelle der Kontonummer und der Bankleitzahl nun die IBAN (International Bank Account Number) und die BIC (Business Identifier Code) für Überweisungen und Lastschriften verwendet werden müssen. Diese finden Sie bereits seit einiger Zeit auf den Kontoauszügen Ihrer Bank. Wenn Sie sich unsicher sind, erfragen Sie die Daten bei Ihrer Bank.

 

Eine Genehmigung zum Lastschrifteinzug setzt in Zukunft ein SEPA-Mandat voraus. Ein SEPA-Mandat ist eine entsprechend dem SEPA-Gesetz getroffene Vereinbarung für die Abbuchung von Forderungen von Ihrem Konto.

 

Ein SEPA-Mandat besteht aus eindeutigen Mandatsreferenznummer und der Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese Daten finden Sie bei späteren Lastschriften auf Ihrem Kontoauszug wieder. Das SEPA-Mandat enthält, wie die frühere Einzugsermächtigung, die Ermächtigung an den Zahlungsempfänger, Zahlungen mittels Lastschrift vom Konto des Zahlers einzuziehen. Das SEPA-Mandat erlischt nach 36 Monaten der Nicht-Nutzung.

 

Entsprechend dem SEPA-Gesetz können bisherige Lastschriftvereinbarungen in SEPA-Mandat überführt werden. Für Sie als Bürger geschieht diese Umstellung automatisch. Die bisherigen Lastschriftteilnehmer werden postalisch informiert und die entsprechend Daten aus dem SEPA-Mandant werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie erhalten dann eine Übersicht aller hinterlegten Lastschriftmandante sowie Ihre hinterlegte IBAN und BIC. Kontrollieren Sie diese Schreiben und teilen uns umgehend Änderungen mit.

 

Weitergehende Informationen erhalten Sie beispielsweise von der Deutschen Bundesbank unter www.sepadeutschland.de.