Mikroförderung "Zukunftswege Ost": Anträge noch bis 26. Oktober 2026 möglich

Amt Lenzen-Elbtalaue, den 14.​10.​2026

Mikroförderung "Zukunftswege Ost": Anträge noch bis 26. Oktober 2026 möglich

 

Die Gemeinschaftsinitiative "Zukunftswege Ost" fördert kleinere Projekte in Ostdeutschland, die Begegnung und Austausch ermöglichen, die demokratische Kultur stärken oder Empowerment fördern und Diskriminierung entgegenwirken. Ein besonderer Fokus liegt auf ländlichen und strukturschwachen Regionen.

 

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dazu zählen zum Beispiel gemeinnützige Vereine, Wohlfahrtsverbände und soziale Träger, Stiftungen sowie weitere gemeinnützige Organisationen. Für die Antragstellung ist ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit erforderlich.

 

Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte aus drei Themenbereichen:

  • Begegnung und Austausch: Projekte, die Menschen zusammenbringen, neue Begegnungsmöglichkeiten schaffen und zum gemeinsamen Austausch und Mitmachen anregen.

  • Demokratische Kultur: Projekte, die demokratische Werte und gesellschaftliche Beteiligung stärken und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung schaffen.

  • Empowerment und Abbau von Diskriminierung: Projekte, die Menschen darin unterstützen, ihre Perspektiven und Interessen einzubringen, und die sich mit Diskriminierung und Ausgrenzung auseinandersetzen.

     

Beispiele bereits geförderter Projekte
Die Bandbreite zeigt, dass ganz unterschiedliche Organisationen und Vereinsbereiche angesprochen werden. Unterstützt wurden bisher zum Beispiel:

  • ein Dorfbegegnungsfest mit gemeinsamen Planungstreffen,

  • eine Generationenkonferenz von Jugendlichen und älteren Menschen,

  • eine Jugend-Gamenight mit Austausch über die Wünsche und Anliegen junger Menschen,

  • ein DemokratieDinner bzw. eine gemeinsame Kaffeetafel als Begegnungsformat,

  • ein Beteiligungs- und Fotoprojekt zur Sichtbarkeit engagierter Jugendlicher,

  • eine gemeinschaftliche Pflanzaktion,

  • ein interkulturelles Musik- und Begegnungsprojekt.

     

Förderhöhe, Eigenanteil und Projektvolumen

  • Förderung von bis zu 5.000 Euro pro Projekt

  • Kleinstprojekte können mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden

  • Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich

  • Die Gesamtkosten des Projekts dürfen maximal 30.000 Euro betragen

     

Projektlaufzeit und Antragsfrist
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate. In der aktuellen Förderrunde muss der Projektbeginn zwischen dem 1. Februar und dem 30. April 2027 liegen. Die Antragstellung ist bis spätestens 26. Oktober 2026 möglich.

 

Antragstellung
Für die Antragstellung sollten Sie etwa eine Stunde einplanen. Außerdem muss ein gültiger Festsetzungs- oder Freistellungsbescheid vorliegen. Der Antrag wird online gestellt unter:
https://aktion.buerger-fuer-buerger.de/gemeinschaftsfonds-antrag/

Weitere Informationen zur Förderung finden Sie unter:
https://www.zukunftswege-ost.de/mikrofoerderung/

 

Beratung und Informationsveranstaltung
Für Fragen zur Förderung, zur Förderfähigkeit einer Projektidee und zur Antragstellung bietet die Stiftung eine Beratung an:

  • jeden Montag von 11:00 bis 13:00 Uhr telefonisch unter 0345 / 68898 200,

  • per E-Mail an .

Zusätzlich findet am 21. Oktober 2026 eine weitere digitale Informationsveranstaltung zur Förderung und Antragstellung statt. Die Anmeldung ist unter https://www.zukunftswege-ost.de/veranstaltung/ möglich.

 

Hinweis zur Weiterleitung
Sie können diese Information gerne an interessierte Einrichtungen, Initiativen, Vereine oder Akteur:innen weiterleiten, für die die Förderung von Interesse sein könnte.

 

Bitte um Rückmeldung
Sollte aus dieser Information eine erfolgreiche Antragstellung hervorgehen, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung der Antragstellenden. Diese kann per E-Mail an erfolgen.