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Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Amt Lenzen-Elbtalaue, den 22. 04. 2022

Tierseuchenallgemeinverfügung zur ASP im Landkreis Prignitz musste erneut geändert werden

 

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim hat sich in den letzten Wochen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen weiter ausgebreitet, so dass die dortigen ASP-Restriktionszonen erweitert werden mussten. Der letzte Fundort liegt in unmittelbarer Nähe zum Landkreis Prignitz außerhalb des Kerngebietes in Mecklenburg-Vorpommern und damit auch außerhalb des dort errichteten Zaunes. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auch auf die Prignitz, die hier festgelegten ASP-Zonen sind ebenfalls anzupassen. Dazu war es notwendig, die erst letzte Woche aktualisierte Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der ASP erneut zu ändern. Einzusehen ist die neue Verfügung  im Amtsblatt Nr. 27 vom 22.04.2022 und auf der Internetseite des Landkreises Prignitz unter www.landkreis-prignitz.de/Afrikanische Schweinepest. Sie tritt am 23.04.2022 in Kraft.

 

Die äußere Sperrzone I (Pufferzone) musste um folgende Orts- und Gemeindeteile erweitert werden: Hohenvier, Strigleben, Steinberg, Gulow, Schönfeld, Klockow, Waterloo, Premslin, Neu Premslin, Glövzin, Karstädt Dargardt, Garlin und Stavenow sowie die westlich der Bahnstrecke Berlin-Spandau – Hamburg-Altona gelegenen Teile von Dallmin, Streesow, Reckenzin, Klein Warnow und Groß Warnow. Hier müssen bei der Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zukünftig besondere Auflagen eingehalten werden, wie auch schon in der bisherigen Pufferzone. Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten können uneingeschränkt durchgeführt werden.

 

Die innere Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) wird um einen Teil B erweitert, davon betroffen sind die Ortsteile Bresch, Mollnitz, Neuhof, Kribbe, Wittmoor und die östlich der Bahnstrecke Berlin-Spandau – Hamburg-Altona gelegenen Teile von Dallmin, Streesow, Reckenzin, Klein Warnow und Groß Warnow.

 

Für diesen neuen Teil B der Sperrzone II gelten zusätzlich zu den Vorgaben für die gesamte Sperrzone II  strengere Einschränkungen, die je nach Entwicklung der Seuchenlage und vor allem nach Fertigstellung der dort neu zu bauenden wildschweinsicheren Schutzzäune später wieder angepasst werden können. Insbesondere musste dort zunächst ein striktes Jagdverbot für alle Wildtierarten verhängt werden, um eine Beunruhigung des Schwarzwildes zu verhindern. Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sind nach vorheriger Absuche der Flächen auf verendete oder kranke Wildschweine möglich.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger werden aufgerufen, die Maßnahmen zu unterstützen. Bitte schließen Sie die Tore an den Zäunen nach dem Durchgehen/Durchfahren stets wieder und melden Schäden an den Zäunen ebenso wie verletzte oder verendete Wildschweine oder andere Wildtiere bitte sofort über die ASP-Hotline 03876 713 110. Insbesondere Rehe dürfen in Zaunnähe nicht beunruhigt werden, gehen Sie nicht auf sie zu, das könnte dazu führen, dass sie in Panik geraten.

 

Hundehalter/innen werden nochmals darauf hingewiesen, dass in der gesamten Sperrzone II (gefährdetes Gebiet einschließlich Kerngebiet und Weiße Zone) strikte Leinenpflicht für Hunde gilt.