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Online-Antragstellung von Wahlscheinen

20. 01. 2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger, 

 

um die Erteilung eines Wahlscheins online zu beantragen, müssen folgende Dinge beachtet werden:

  • der Versand des Wahlscheinantrages hat per E-Mail an zu erfolgen 

  • Bitte geben Sie Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, vollständige Anschrift und die mitgeteilte Nummer im Wählerverzeichnis (WVZ-NR) an

 

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird Ihnen auf dem Postweg übersandt oder überbracht. Sie können ihn auch persönlich im Rathaus abholen. Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen.

 

In jedem Fall müssen alle Wahlbriefe spätestens am Wahltag, den 23. Februar 2025, um 18 Uhr bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten zuständigen Stelle eingegangen sein. Hierfür tragen die Wählerinnen und Wähler selbst Sorge.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Stadler

(038792) 988-13
 

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Frau Karius

(038792) 988-50